Praktische Steuerrichtlinien für den Kauf von Grundstücken und Immobilien in Griechenland
STEUERRICHTLINIEN BEI KAUF EINES OBJEKTES
Gastbeitrag von Herrn Panagiotis A. Karras, Steuerberater
Vor dem Kauf
Zur Aufsetzung eines Kaufvertrages ist es erforderlich, dass der Verkäufer und der Käufer über eine Steuernummer (AFM) in Griechenland verfügen. Die Steuernummer ist eine spezielle ID (Identifikations-Nummer), wird einmal ausgegeben und besitzt bis zum Ableben des Steuerzahlers Gültigkeit. Es ist verboten und strafbar eine doppelte Steuernummer zu besitzen!
Das Verfahren ist einfach, die Antragstellung wird beim zuständigem Finanzamt für nicht Gebietsansässige durchgeführt. Hierbei muss der Antragsteller selber oder ein Beauftragter mittels einer Vollmacht erscheinen. Folgende Unterlagen sind hierzu nötig:
1. Kopie Personalausweis oder Reisepass
2. Adresse des ständigen Wohnsitzes z. Bsp. hier in Deutschland sowie eine gültige E-Mail Adresse
3. Antragsformulare M1 und M7 (werden vom Finanzamt zur Verfügung gestellt)
4. Handelt es sich bei den Käufern um ein Ehepaar, so wird die Heiratsurkunde benötigt - wir empfehlen hier die internationale Heiratsurkunde zu beantragen (siehe hierzu unseren Tipp und weiterführende Information in den Kurznachrichten)
5. Es muss ein steuerlicher Vertreter bestimmt werden (natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Griechenland hat). Der Vertreter muss entweder selbst beim Finanzamt erscheinen und bestätigen, dass er dies akzeptiert oder aber vorher mittels einer wahrheitsgemäßen und unterzeichneten Erklärung bestätigen. Mein Tipp: Bestimmen Sie einen Vertreter/Zustellungsbevollmächtigten, welcher in Kenntnis der griechischen Steuergesetze ist (z. Bsp. Steuerberater oder Rechtsanwalt). In keinem Fall kann ein Vertreter mit Wohnsitz im Ausland angegeben werden.
Dieser Prozess muss sorgfältig durchgeführt werden, denn wenn der Steuerpflichtige nicht als Auslandsbürger angemeldet wird, wird er folglich als Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Griechenland besteuert und mit den diesbezüglichen Steuerabgaben belastet!
Nach dem Kauf der Immobilie
Der Kauf der Immobilie muss innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages elektronisch beim Finanzamt angemeldet/deklariert werden (E9 Formular).
Zur Übermittlung und Überwachung der steuerlichen Verpflichtungen und die Benutzung der elektronischen Dienste werden dem Steuerpflichtigen Zugangsdaten für das sogenannte "Taxisnet" zur Verfügung gestellt.
Die Zugangsdaten des Steuerpflichtigen dienen uns z. Bsp. zur Verfolgung aller anfallenden jährlichen Steuern des Steuerpflichtigen und auch wird so der Kontakt zwischen Steuerpflichtigem und dem Staat sichergestellt.
Auch wenn es sich bei den Käufern um ein Ehepaar handelt, so müssen dennoch für jeden einzelnen Ehepartner getrennt Zugangsdaten erteilt werden und getrennt für jeden Einzelnen elektronisch die Erklärung (E9- Immobiliendeklaration) abgegeben werden.
Im darauffolgendem Jahr (nach Erwerb der Immobilie) und alle weiteren Jahre ist der Immobilienbesitzer zur Abgabe der Grundsteuer (ENFIA) verpflichtet. Die Höhe der Steuer berechnet sich auf Grundlage mehrerer Faktoren wie z. Bsp. Größe des Objektes, Baujahr, die Region in welcher sich die Immobilie oder das Grundstück befindet, Entfernung von Meer usw. Die Steuer kann entweder einmalig oder (aktueller Stand) in fünf monatlichen Raten ausgeglichen werden.
Ihr
Panagiotis A. Karras
Diplom-Betriebswirt, Steuerberater
Αδελφότητα Ζωτικιωτών Αθήνας”





















